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BKA-Präsident für neue gesetzliche Regeln gegen Kinderpornografie

Archivmeldung vom 20.03.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.03.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Im Kampf gegen Kinderpornografie hat der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Holger Münch, vehement eine gesetzliche Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung gefordert. "Die Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet ist zugleich die Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und damit aktiver Kinderschutz", sagte Münch gegenüber dem Nachrichtenmagazin Focus.

"Täter hinterlassen häufig nur eine einzige Spur: ihre IP-Adresse", führte Münch aus. Die Zuordnung solcher Adressen zu einer Person sei aber oft nicht möglich: "Wegen der fehlenden Verpflichtung speichern die Provider die Daten nicht, und unsere Ermittlungen laufen ins Leere. Das ist ein unhaltbarer Zustand", kritisierte der BKA-Chef das derzeitige gesetzliche Vakuum in Sachen Vorratsdatenspeicherung in Deutschland.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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