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Nordrhein-Westfalen: Landtag beschließt rot-grünen Haushalt 2011

Archivmeldung vom 18.05.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.05.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen hat der Landtag den Haushalt der rot-grünen Minderheitsregierung um Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) beschlossen. Trotz der Enthaltung der Linkspartei konnte der Haushalt durch Stimmen von SPD und Grünen beschlossen werden. Die Oppositionsparteien CDU und FDP lehnten den Haushalt, der eine Nettoneuverschuldung von 4,8 Milliarden Euro vorsieht, ab.

Unterdessen hat die Union Klage gegen den Haushalt eingereicht, da die Kreditaufnahme trotz gestiegener Steuereinnahmen die verfassungsrechtliche Verschuldungsobergrenze übersteige. CDU-Fraktionschef Karl-Josef Laumann kritisierte die rot-grüne Finanzpolitik als Alleingang und bezeichnete den Verschuldungskurs als bundesweit "isoliert". Ministerpräsidentin Kraft verteidigte den Haushalt 2011 gegen Kritik der Opposition. Diese habe keine "tragbare Alternative" und "kein Konzept", so die Ministerpräsidentin. Erst im März war der NRW-Nachtragshaushalt für das Jahr 2010 gerichtlich gekippt worden. Die Richter gaben damals einer Klage der Landtagsfraktionen von CDU und FDP statt.

Röttgen hält Neuwahlen in NRW vor 2015 für denkbar

Der CDU-Landesvorsitzende und Bundesumweltminister Norbert Röttgen hält Neuwahlen in Nordrhein-Westfalen vor dem regulären Termin 2015 weiterhin für denkbar. Seine Partei gehe nicht leichtfertig mit einer solchen Entscheidung um, "selbstverständlich halten wir uns aber offen, einen entsprechenden Antrag zu stellen", sagte Röttgen den Zeitungen der WAZ-Mediengruppe (Donnerstagausgabe). Zugleich ließ er offen, ob eine erfolgreiche Klage gegen den Landeshaushalt 2011 vor dem NRW-Verfassungsgerichtshof Neuwahlen nach sich ziehen könnte: "Ich bin nicht dafür, Entscheidungen zu treffen, bevor Fakten vorliegen. Wir warten jetzt in Ruhe das Urteil des Gerichts ab und werden dann über weitere Schritte beraten", so Röttgen.

Die CDU-Landtagsfraktion hatte am Dienstag beschlossen, wegen der Neuverschuldung von 4,8 Milliarden Euro auch gegen den rot-grünen Etat 2011 juristische Schritte einzuleiten. Allerdings verzichtet die Opposition diesmal auf die Beantragung einer einstweiligen Anordnung, mit der sie zu Jahresbeginn den Nachtragshaushalt 2010 stoppen konnte. Anders als von Röttgen im März angekündigt, stellte die CDU auch keinen parallelen Neuwahl-Antrag. "Eine einstweilige Anordnung hätte mitten in einem laufenden Haushaltsjahr eine massive Blockadewirkung zum Schaden der Bürgerinnen und Bürger, die auf den Vollzug eines Haushaltes schlicht angewiesen sind. Wir haben uns deshalb dagegen entschieden", rechtfertigte Röttgen die Zurückhaltung. Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) habe ihre Politik auf Druck der Opposition korrigiert, die Neuverschuldung gegenüber ersten Plänen gesenkt, wenn auch keinen verfassungskonformen Etat 2011 aufgestellt. "Eine Entscheidung für Neuwahlen halten wir jedoch in dieser Situation nicht für angemessen - und ich sehe dafür auch keine Mehrheit", so Röttgen weiter.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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