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Wer schützt den Verfassungsschutz vor Missbrauch durch Parteien?

Archivmeldung vom 04.09.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.09.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Nikolaus Kramer (2018)
Nikolaus Kramer (2018)

Bild: AfD Deutschland

Wer Bürger beobachten lassen möchte, weil sie auf die Anwendung von Recht und Gesetz pochen, hat mit Rechtsstaatlichkeit nichts im Sinn. Zur Forderung von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, die AfD durch den Verfassungsschutz beobachten zu lassen, erklärt der Fraktionsvorsitzende der AfD-Fraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, Nikolaus Kramer: „Die denunzierende Ankündigungsrhetorik der Landesregierung zeigt, wie unter Missbrauch des Verfassungsschutzes die Etablierung einer bürgerlichen Oppositionspartei verhindert werden soll."

Kramer weiter: "Wer schützt den Verfassungsschutz vor dem Missbrauch durch die Parteien? Wir werden diese politische Grätsche ausführlich im Innenausschuss thematisieren.

Ich frage mich, ob Frau Schwesig und Herr Caffier mit der von ihnen vorangetriebenen Diskussion womöglich selber die Verfassung verletzen. Wenn hier Bürger beobachtet werden sollen, nur weil sie auf eine konsequente Anwendung von Recht und Gesetz pochen, hat das wenig mit Rechtsstaatlichkeit zu tun. Die freiheitlich demokratische Grundordnung hat neben dem Schutz der Menschenwürde auch die Bildung und Ausübung einer Opposition zu gewährleisten.“

Quelle: AfD Deutschland

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