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Gesundheitsreform wird zum Teil überprüft

Archivmeldung vom 10.12.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.12.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Teile der Gesundheitsreform von 2007 werden heute vom Bundesverfassungsgericht geprüft. Es handelt sich um wichtige Regelungen bei privaten Krankenversicherungen (PKV).

Verhandelt werden heute vor dem Gericht entscheidende Regelungen bei den privaten Krankenversicherungen. Unter anderem auch ein Basistarif, welcher von den Krankenkassen ab dem nächsten Jahr angeboten werden muss.

Das Urteil wird erst 2009 erwartet, die Kläger sehen eine drohende "Destabilisierung" der privaten Krankenkassen.

 

Die Verfassungsbeschwerden von fünf privaten Krankenversicherungen und drei Privatversicherten werden Thema der Verhandlung sein.

 

Der neue Basistarif der PKV, welcher sich am Leistungsumfang der gesetzlichen Kassen orientiert wird in der Hauptsache verhandelt werden.
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