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Bundesregierung gerät bei Dieselfahrverboten unter Zeitdruck

Archivmeldung vom 30.08.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.08.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bundeskabinett: Aktuelle Bundesregierung im Deutschen Bundestag, 2014
Bundeskabinett: Aktuelle Bundesregierung im Deutschen Bundestag, 2014

Foto: Tobias Koch
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Bundesregierung wird beim Spitzentreffen mit Kommunalvertretern kommende Woche wohl keine Lösung zur verbesserten Luftreinhaltung präsentieren können. Der Bund könne noch keine finanziellen Zusagen geben, mit denen Kommunen mit überhöhten Stickoxid-Werten Maßnahmen umsetzen könnten, berichtet das "Handelsblatt" unter Berufung auf Regierungskreise.

Beim ersten Dieselgipfel hatten sich der Bund sowie die drei Autobauer BMW, Daimler und Volkswagen zwar darauf verständigt, gemeinsam einen Kommunalfonds aufzulegen. Die 250 Millionen Euro des Bundes können aber erst fließen, wenn der neue Bundestag den Haushalt für 2018 beschlossen hat. Dies wird wegen der Bundestagswahl erst im Frühjahr 2018 der Fall sein. Offen ist zudem, ob die Autobauer selbst 250 Millionen beibringen.

BMW, Daimler und Volkswagen wollen nur entsprechend ihrer Marktanteile am Dieselmarkt zahlen, was weniger als 200 Millionen Euro entspräche. Den Rest müssten etwa die Importeure beisteuern. "Von denen wird es nicht einen Cent geben", heißt es in der Branche. Um kommende Woche nicht mit leeren Händen da zu stehen, will Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) eine Förderrichtlinie vorlegen.

Dazu stelle er 14 Millionen Euro aus seinem Etat bereit, wie es in Regierungskreisen hieß. Mit dem Geld sollen Kommunen Masterpläne erstellen, die dann ab Sommer 2018 umgesetzt werden könnten – wenn die 500 Millionen Euro bereitstehen, wie es hieß. Bereits ab Januar drohen Fahrverbote in Stuttgart. Auch will das Bundesverwaltungsgericht bereits im Frühjahr ein Grundsatzurteil fällen. Es könnte weitere Fahrverbote in anderen Kommunen auslösen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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