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Dittmar: Schwarz-Gelb hat erneut versagt

Archivmeldung vom 17.08.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.08.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
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Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass die unterschiedliche Erbschaftssteuer bei Lebenspartnerschaften und der Ehe verfassungswidrig ist, erklärt der Bundesvorsitzende des Arbeitskreises Lesben und Schwule in der SPD (Schwusos), Ansgar Dittmar: "Schwarz-Gelb hat erneut eine Quittung für ihre ablehnende Haltung hinsichtlich der Gleichbehandlung von Lesben und Schwulen erhalten. Die unterschiedliche Besteuerung von Erbschaften ist nicht mit der Verfassung vereinbar."

"Das ist eine weitere wegweisende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Richtung der vollständigen Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit der Ehe. Die Verfassungsrichter haben der Koalition erneut ins Stammbuch geschrieben, dass die Privilegierung der Ehegatten gegenüber den Lebenspartnern sich nicht allein mit dem besonderen staatlichen Schutz von Ehe und Familie rechtfertigen lässt. Denn im Gegensatz zur Koalition - und vor allem zu den Vertretern der CDU und CSU - hat das Bundesverfassungsgericht richtig erkannt: Lebenspartner leben „wie Ehegatten in einer auf Dauer angelegten, rechtlich verfestigten Partnerschaft". Auch sie haben die Erwartung, den gemeinsamen Lebensstandard halten zu können, falls ihr Partner stirbt. Gerade die Union ist jetzt aufgefordert, endlich alles zu tun, um die Lebenspartner den Ehepartnern gleichzustellen, und nicht weiterhin mit homophoben Argumenten und vermeintlichen Abstandgeboten eine weitere Gleichstellung zu verhindern. Das gilt für das Steuerrecht, das gilt aber auch für das Adoptionsrecht. Der Zug ist abgefahren - und im Zweifel hält er regelmäßig in Karlsruhe, um erneut gelbe und rote Karten für die Bundesregierung abzuholen!"

Quelle: SPD

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