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Tschentscher für Einschränkung der Versammlungsfreiheit

Archivmeldung vom 19.04.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Geschichte widerholt sich, in leicht abgewandelter Form, so lange, bis daraus gelernt wurde (Symbolbild)
Geschichte widerholt sich, in leicht abgewandelter Form, so lange, bis daraus gelernt wurde (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) plädiert dafür, bei der geplanten Neufassung des Infektionsschutzgesetzes auch eine Einschränkung der Versammlungsfreiheit vorzunehmen. Das sagte er in der "Bild"-Sendung "Die richtigen Fragen".

Er halte es für sinnvoll, "wenn der Bund in das Infektionsschutzgesetz ganz ausdrücklich aufnimmt, dass man auch das Versammlungsrecht hier einschränken kann so wie andere Grundrechte", so Tschentscher.

Konkret geht es ihm darum, den Paragraph 28b des Gesetzes so zu ergänzen, dass die Länder die Teilnehmerzahl von Demonstrationen während der Pandemie nach Hamburger Vorbild auf höchsten 200 begrenzen können. Der SPD-Politiker verwies auf Großdemonstrationen zum Beispiel in Dresden und Leipzig. Wenn die dann aufgelöst werden sollten, "überfordert man die Polizei". Tschentscher sagte, dass er das Demonstrationsrecht zwar "sehr ernst" nehme, es in dieser "sehr ernsten Lage" aber nicht gehe, "dass Tausende Menschen unterwegs sein können".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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