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NRW vertagt Entscheidung zur Grundsteuerberechnung

Archivmeldung vom 05.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Langsam, schwerfällig, schneckentempo und sich Zeit lassen (Symbolbild)
Langsam, schwerfällig, schneckentempo und sich Zeit lassen (Symbolbild)

Bild: Erwin Lorenzen / pixelio.de

Auch wenige Tage vor der Abstimmung im Bundesrat am kommenden Freitag ist der künftige Umgang der NRW-Landesregierung mit der Grundsteuer unklar. "Nordrhein-Westfalen wird im Bundesrat der Grundgesetzänderung zustimmen", kündigte ein Sprecher des NRW-Finanzministeriums gegenüber der Düsseldorfer "Rheinischen Post" an.

Allerdings lässt das Land offen, ob es von der vorgesehenen Öffnungsklausel für Länder Gebrauch machen wird: "Für eine etwaige Nutzung der Länderöffnungsklausel gilt nicht die vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Frist bis zum 31. Dezember. Diese Entscheidung kann daher ohne zeitlichen Druck im kommenden Jahr getroffen werden. In Abstimmung mit anderen Bundesländern werden wir dazu noch weitere Berechnungen und Analysen durchführen", sagte der Sprecher.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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