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Gericht: Wohnungsdurchsuchung bei AfD-Politiker wegen Meinungsäußerung rechtswidrig

Archivmeldung vom 23.03.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.03.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Tony Hegewald / pixelio.de
Bild: Tony Hegewald / pixelio.de

Der Freiburger AfD-Politiker Dubravko Mandic hat 2016 eine Fotomontage des Nürnberger Kriegsverbrecherprozesses mit Köpfen aktueller Politiker veröffentlicht, wonach seine Wohnung aufgrund mehrerer Strafanträge wegen Beleidigung durchsucht wurde. Nun hat das Landgericht Karlsruhe dies als rechtswidrig erkannt, schreibt die „Stuttgarter Zeitung“.

Die deutsche Ausgabe des russischen online Magazins "Sputnik" schreibt weiter: "Am 13. Oktober 2016 war Mandics Privatwohnung und Rechtsanwaltskanzlei unter dem Vorwand von Ermittlungen durchsucht worden, nachdem er mit einer auf Facebook veröffentlichten Bildmontage die Bundesregierung kritisiert hatte.

Die Durchsuchungsbeschlüsse waren 2016 vom Amtsgericht Karlsruhe nach mehreren Strafanträgen wegen Beleidigung erlassen worden. Die Anträge waren damals unter anderem von den Grünen-Politikern Claudia Roth, Cem Özdemir und Anton Hofreiter gestellt worden.

Nun stellte das Landgericht fest, dass die Durchsuchungen unverhältnismäßig und rechtswidrig gewesen seien – schon vor Erlass des Durchsuchungsbeschlusses sei die Tat nämlich weitgehend aufgeklärt und die Beweise ausreichend gesichert gewesen.

Die Fotomontage, bei der mehrere Köpfe von Politikern auf Kriegsverbrecher im Nürnberger Prozess gesetzt wurden, sei als Schmähung zu werten, wobei Mandic sich für eine Beleidigung verantworten müsse, da die Veröffentlichung der Fotomontage nicht vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt sei."

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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