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Singhammer: Null Toleranz bei Schandmorden und Zwangsverheiratungen

Archivmeldung vom 13.04.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.04.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Anlässlich des heutigen Urteils im sogenannten "Ehrenmord-Prozess", erklärt der familien- und frauenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer MdB:

Sogenannte "Ehrenmorde" sind in Wahrheit Schandemorde. Diese schändliche Form der Selbstjustiz entspricht in keiner Weise unseren christlich-abendländischen Wertvorstellungen von der Würde und Selbstbestimmung der Frau.

Für alle dauerhaft in Deutschland lebenden Ausländer muss die Akzeptanz von Grundwerten unserer Verfassung verlangt werden. Wer Schandemorde gutheißt, offen oder klammheimlich billigt, darf nicht den Eindruck gewinnen, diese falsche Haltung würde durch die fortwährende Erteilung von Aufenthaltsberechtigungen belohnt.

Schandemorde stehen nicht selten in Zusammenhang mit Zwangsverheiratungen, also jener Form von häuslicher Gewalt, die meist junge Frauen in eine von ihnen nicht gewünschte Ehe zwingt. Die Union hat im Koalitionsvertrag durchgesetzt, dass hierfür eigener Straftatbestand geschaffen wird.

Zwangsverheiratungen sind, ebenso wie Schandemorde, keine private oder kulturell tolerierbare Angelegenheit, sondern eine Menschenrechtsverletzung an jungen Frauen und Mädchen, die strafrechtlich und ausländerrechtlich mit abschreckenden Konsequenzen geahndet werden muss.

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU - Bundestagsfraktion

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