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Zensurgesetz: Schon 52 Beschwerden über soziale Netzwerke

Archivmeldung vom 09.01.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.01.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Staatliche Zensur schützt dich vor der Realität.
Staatliche Zensur schützt dich vor der Realität.

Bild: Sina / Eigenes Werk

In den ersten acht Tagen des umstrittenen Netzwerksdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) hat es beim zuständigen Bundesamt für Justiz bereits 52 Beschwerden über soziale Netzwerke gegeben, weil diese rechtswidrige Inhalte nicht fristgemäß gelöscht oder gesperrt hätten. Das sagte der Sprecher der Behörde, Thomas Ottersbach, dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

"Wenn das soziale Netzwerk nicht reagiert, also den rechtswidrigen Inhalt nicht fristgemäß löscht oder sperrt, kann dieser Sachverhalt dem Bundesamt für Justiz gemeldet werden", erklärte der Sprecher. Hierfür stelle die Behörde seit dem 1. Januar 2018 auf ihren Internetseiten ein Online-Formular zur Verfügung, welches auch genutzt werde. "Über das Formular sind seit dem 1. Januar bis zum 8. Januar 2018, 18 Uhr, 52 Meldungen eingegangen", sagte Ottersbach.

Konsequenzen habe das für die Unternehmen noch nicht gehabt: "Bislang ist keine Bußgeldentscheidung gemäß Paragraf 4 NetzDG ergangen." Das Bundesamt kann nicht selbst rechtswidrige Inhalte (Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte) löschen oder sperren. Ein Nutzer, der einen solchen Beitrag melden will, muss sich zunächst wegen der begehrten Löschung oder Sperrung an das betreffende soziale Netzwerk werden. Wenn dieses dann nicht reagiert, kann dagegen beim Bundesamt Beschwerde eingelegt werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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