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Bundesregierung will Uber-Streit nicht per Gesetz klären

Archivmeldung vom 24.09.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.09.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Guenter Hamich / pixelio.de
Bild: Guenter Hamich / pixelio.de

Die Bundesregierung sieht im Streit der Taxiverbände und Kommunen mit dem US-Fahrdienst Uber keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Das berichtet der Berliner "Tagesspiegel" (Donnerstag).

Entgegen anderslautender Berichte planen weder das Justizministerium noch das Wirtschaftsministerium oder das Verkehrsressort, das Personenbeförderungsgesetz zu ändern.

Zweite einstweilige Verfügung gegen Uberpop-Fahrer - Fahrer riskieren Führerschein

Selbst wenn Uber privaten Fahrern Ordnungsgelder erstatten sollte, tragen diese ein hohes Risiko: Je Uberpop-Fahrt droht ein Punkt in Flensburg, bei acht Punkten wird der Führerschein entzogen. Die 3. Zivilkammer des LG Frankfurt (Wettbewerbskammer) hat am 11.09.2014 die zweite einstweilige Verfügung gegen einen Uberpop-Fahrer erlassen, die jetzt zugestellt wurde. Damit wird einem zweiten Fahrer untersagt, Beförderungswünsche von Fahrgästen über Uberpop anzunehmen und einen Fahrpreis für die Beförderung anzunehmen, wenn er keine Genehmigung nach dem PBefG hat (P-Schein).

"Uber betreibt sein Geschäftsmodell ausschließlich auf dem Rücken der Fahrer, die nach dem Vertrag mit Uber keinen Anspruch auf Bezahlung der Fahrten haben und für alle Risiken selbst haften", so Dieter Schlenker, Vorsitzender von Taxi Deutschland, die auch die App Taxi Deutschland betreibt.

Riskant ist das Fahren für Uberpop wegen des möglichen Führerscheinentzugs, hohen Ordnungs- und Bußgeldern: Bußgeldbescheide über 200 Euro werden im Gewerbezentralregister erfasst. Will man sich später einmal selbständig machen, drohen Probleme.

Das Landgericht Frankfurt (LG) hatte am 16.9.2014 die einstweilige Verfügung gegen das Geschäftsmodell von Uberpop wegen mangelnder Dringlichkeit aufgehoben, in der Sache jedoch klar zum Ausdruck gebracht, dass Uber private Fahrer zu einer rechtswidrigen Tat anstifte.

Uber ignoriert offen die deutsche Rechtslage ("uber on") und vermittelt weiter Uberpop-Fahrten auch an Fahrer ohne Genehmigung. "Diese Strategie lässt sich nur mit Profitgier erklären", so Schlenker, "den Schaden haben die Autofahrer allein. Wer ohne P-Schein Fahrgäste in nicht genehmigten Fahrzeugen befördert, erhält einen Punkt in Flensburg, riskiert Bußgelder bis 20.000 Euro, Versicherungsprobleme, Wettbewerbsverfahren mit Taxifahrern, und schon nach acht Fahrten ist der Führerschein weg."

Aus Sicht des Unternehmens Uber sind Rechtsbrüche in Deutschland ein rein finanzielles Problem. Die Unternehmensspitze in Holland ist von deutschen Ordnungsbehörden schwer zu greifen.

Taxi Deutschland kündigte an: "Zukünftig werden wir in allen Städten, in denen Uberpop tätig wird, sofort Testfahrten machen und das rechtswidrige Geschäftsmodell des Unternehmens umgehend vor Gericht bringen."

Laut einer am 17.9. in der ZEIT veröffentlichten TNS-Emnid-Umfrage lehnen 73 Prozent der Bevölkerung es ab, Firmen wie Uber zu legalisieren. Hamburger Behörden wollen jede rechtswidrige Fahrt mit 2.500 Euro ahnden. Stiftung Warentest rät von Fahrten für Uberpop ab.

Quelle: Der Tagesspiegel - Taxi Deutschland eG (ots)

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