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Bislang drei Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht gegen Mietendeckel

Archivmeldung vom 04.03.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.03.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Das deutsche Bundesverfassungsgericht.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht.

Foto: Urheber
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sind bislang drei Eilanträge eingegangen, die sich gegen den Berliner Mietendeckel richten. In zwei Fällen seien die Anträge Teil einer grundsätzlichen Verfassungsbeschwerde gegen das Mietendeckel-Gesetz, teilte ein Gerichtssprecher dem Rundfunk Berlin-Brandenburg mit.

Die Eilanträge stammen von Vermietern. Sie wollen vor allem erreichen, dass das Bundesverfassungsgericht die Auskunftspflicht im Mietendeckel-Gesetz bis zu einer endgültigen Entscheidung außer Kraft setzt. Denn Vermieterinnen und Vermieter müssen bis Ende April ihren Mietern mitgeteilt haben, wie hoch ihre zulässige Miete ist. Tun sie das nicht, wird ein Bußgeld fällig.

Bereits Mitte Februar - kurz vor Inkrafttreten des Gesetzes - hatte das Verfassungsgericht ähnliche Eilanträge mehrerer Vermieter abgewiesen und formal begründet, dass die Anträge zu früh eingereicht worden seien. Wann das Verfassungsgerichts nun entscheiden wird, ließ der Gerichtssprecher offen.

Quelle: Inforadio (ots)

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