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Nachbesserung bei Mütterrente in Adoptionsfällen

Archivmeldung vom 28.07.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann/dezignus.com / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/dezignus.com / pixelio.de

In ihrem neuen Rentenpaket bessert die Bundesregierung eine umstrittene Regelung der vergangenen Legislaturperiode nach: Künftig sollen mehr Adoptiveltern von Aufschlägen bei der Mütterrente profitieren. Das geht aus dem ersten Entwurf für das neue Gesetz hervor, den Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vorgelegt hat und über den der "Spiegel" berichtet. Bei der 2014 eingeführten Erhöhung der Rente für Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, war ein Großteil der Adoptiveltern leer ausgegangen.

Schuld ist eine Pauschalregel, die den Rentenzuschlag bisher nur jener Person zugesteht, die das Kind in seinem zwölften Lebensmonat erzogen hat. Da bei den meisten Adoptionen Kinder vermittelt werden, die mehr als ein Jahr alt sind, erhielten Tausende Adoptivmütter keinen Zuschlag. Dieser Passus wird nun korrigiert. Betroffene Adoptiveltern sollen unter bestimmten Voraussetzungen ein "besonderes Antragsrecht" erhalten, wie es im Referentenentwurf heißt. Der Haken: Weil die Voraussetzungen kompliziert sind, werden nicht alle Adoptiveltern profitieren. Der Sozialverband VdK begrüßt dennoch die Korrektur. "Die derzeitige Regelung führt zu Benachteiligung bei Adoptionen", heißt es in einer VdK-Stellungnahme zum Entwurf.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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