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Bundestag verabschiedet Krankenkassenreform

Archivmeldung vom 05.06.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.06.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: lillysmum / pixelio.de
Bild: lillysmum / pixelio.de

Der Bundestag hat am Donnerstag eine Reform der Krankenkassenbeiträge verabschiedet. Damit sinkt der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung zum 1. Januar 2015 von derzeit 15,5 auf 14,6 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens.

Der Arbeitgeberanteil von 7,3 Prozent wird gesetzlich festgeschrieben. Der bisher allein von den Arbeitnehmern gezahlte Sonderbeitrag von 0,9 Prozent entfällt - ebenso die pauschalen Zusatzbeiträge. Dafür können die Krankenkassen in Zukunft einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben, die allein von den Versicherten zu zahlen sind, wenn sie mit dem Geld nicht auskommen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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