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Ex-Präsident des NRW-Verfassungsgerichtshofs für fünfjährige Legislaturperiode des Bundestags

Archivmeldung vom 06.08.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.08.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Rosel Eckstein / pixelio.de
Bild: Rosel Eckstein / pixelio.de

Für eine Verlängerung der Bundestags-Legislaturperiode mit gleichzeitiger Verankerung plebiszitärer Elemente im Grundgesetz plädiert der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofs für Nordrhein-Westfalen, Michael Bertrams. "Eine Verlängerung der Wahlperiode von vier auf fünf Jahre würde die Arbeitsfähigkeit des Parlaments verbessern", sagte Bertrams dem "Kölner Stadt-Anzeiger".

Darin seien sich "im Grunde alle einig", so der Jurist, der damit den Ruf von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) nach einer fünfjährigen Legislaturperiode unterstützt. Allerdings, so Bertrams weiter, schwinde der "Legitimationszusammenhang" zwischen Wählern und Gewählten, je seltener sich die Volksvertreter dem Souverän stellen müssten. Deshalb halte er die Forderung von SPD, Grünen und Linkspartei für richtig, eine Verlängerung der Wahlperiode auf fünf Jahre mit zusätzlichen Formen direkter Demokratie zu verknüpfen, um ein entstehendes Demokratiedefizit auszugleichen und der "zunehmenden Politikverdrossenheit zu begegnen". Den Bedenken der Unionsparteien gegen plebiszitäre Elemente hielt Bertrams die Regelungen etlicher Landesverfassungen entgegen, darunter die des Landes Nordrhein-Westfalen. "Die Bürger bekommen ein Instrument in die Hand, mit dem sie ergänzend zu den Parlamentswahlen den Gang von Politik beeinflussen können. Warum sollte das auf Bundesebene nicht auch möglich sein?", sagte Bertrams. Auch die seiner Ansicht nach berechtigte Sorge vor populistischer Instrumentalisierung lasse sich mit Blick auf die Landesverfassungen "weitgehend zerstreuen", sagte Bertrams.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)

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