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Edathy (SPD): Sanktionen gegen Sprachkurs-Verweigerer geltendes Recht

Archivmeldung vom 13.10.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.10.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy (SPD), hat die Forderung des stellvertretenden Unionsfraktionsvorsitzenden Wolfgang Bosbach als unbegründet zurückgewiesen, wonach schwer vermittelbare ausländische Arbeitslose, die die Teilnahme an einem Sprachkurs verweigern, Sozialleistungen gekürzt werden müssten.

"Was Herr Bosbach fordert, ist geltendes Recht", sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Mittwoch-Ausgabe). "Jemand, der Transferleistungen erhält und der Aufforderung zu einem Sprachkurs nicht nachkommt, kann Leistungen gekürzt bekommen. In der Regel geschieht das auch. Entweder ist Herr Bosbach unwissend oder böswillig. Beides wäre schlecht." Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Kenan Kolat, erklärte ebenfalls: "Das ist geltende Rechtslage. Ich weiß nicht, was er noch will." Kolat forderte, Sanktionsmöglichkeiten aufzuheben, "statt die Menschen mit der Keule zum Deutschkurs zu zwingen". Besser sei es, "Anreizmodelle zu schaffen", so dass Ausländer, die an einem Integrationskurs teilnähmen, schneller eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder die deutsche Staatsbürgerschaft erhielten. Erstere kann es nach fünf Jahren geben, Letztere nach acht Jahren.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger

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