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Bundestag beschließt BAföG-Erhöhung

Archivmeldung vom 17.05.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.05.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bundestag : Plenarsaal
Bundestag : Plenarsaal

Foto: Kemmi.1
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Bundestag hat eine Erhöhung der Bedarfssätze beim Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beschlossen. Dem Entwurf der Bundesregierung stimmten am Donnerstag in namentlicher Abstimmung 358 Abgeordnete zu, zwei Abgeordnete lehnten ihn ab.

Zudem gab es 259 Enthaltungen. Die Bedarfssätze sollen künftig jeweils zu Beginn des Schuljahres beziehungsweise des Wintersemesters 2019 um fünf Prozent und 2020 um zwei Prozent angehoben werden. Zudem werde der Wohnzuschlag "überproportional" angehoben, der für auswärts wohnende Studierende künftig 325 Euro beträgt. Die Einkommensfreibeträge werden im Jahr 2019 um zunächst sieben Prozent und im Jahr 2020 um drei Prozent sowie im Jahr 2021 um sechs Prozent erhöht.

Der Vermögensfreibetrag für eigenes Vermögen soll mit der zweiten Novellierungsstufe im Jahr 2020 von derzeit 7.500 Euro auf künftig 8.200 Euro angehoben werden. Die Vermögensfreibeträge für Auszubildende mit Unterhaltspflichten gegenüber eigenen Ehegatten, Lebenspartnern und Kindern sollen zugleich von derzeit jeweils 2.100 Euro auf 2.300 Euro angehoben werden. Da aufgrund der angehobenen BAföG-Sätze auch die Pflichtbeiträge der Studierenden zur Kranken- und Pflegeversicherung gestiegen sind, sollen auch die Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge erhöht werden. Zudem werden besonders für Auszubildende, die in der Regel ab dem 30. Lebensjahr nicht mehr in der Krankenversicherung der Studierenden versicherungspflichtig sind und als freiwillig Versicherte höhere Beiträge zahlen müssen, künftig entsprechend höhere Zuschläge vorgesehen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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