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Glaser: Die Teilabschaffung des Soli ist keine Wohltat für die Bürger

Archivmeldung vom 26.08.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.08.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Albrecht Glaser (2019)
Albrecht Glaser (2019)

Bild: AfD Deutschland

Das Bundeskabinett billigte am 21. August 2019 den Plan von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), die Ergänzungsabgabe auf die Einkommens- und Körperschaftssteuer ab 2021 teilweise abzuschaffen. Der so genannte Soli soll für 90 Prozent der Zahler gestrichen, für weitere 6,5 Prozent reduziert werden.

Dazu erklärt der stellvertretende AfD-Bundessprecher und AfD-Obmann im Finanzausschuss des Bundestages, Albrecht Glaser: „Der Solidarzuschlag wurde zur Finanzierung der Wiedervereinigung eingeführt und ist bei steigenden Steuereinnahmen schon lange nicht mehr gerechtfertigt. Spätestens mit dem Auslaufen des Solidarpakts in diesem Jahr hat er jetzt auch keine rechtliche Grundlage mehr – er muss ohne jedes Wenn und Aber komplett abgeschafft werden. Dies ist ein verfassungsrechtliches Gebot an das sich der Gesetzgeber halten muss. Auch ein schrittweiser Abbau ist verboten. Spätestens seit dem Gutachten des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, ist erwiesen, dass Scholz‘ Plan nicht verfassungsfest ist. Der Soli wurde für den Irakkrieg und die Kosten der Wiedervereinigung auf Zeit eingeführt. Beide Zwecke sind ja mittlerweile weggefallen.

Schon im März 2018 hat die AfD im Bundestag die restlose Beendigung der Erhebung gefordert. Die jetzt beschlossene teilweise Abschaffung stellt eine gravierende technische Fehlentscheidung der etablierten Politik dar: Im nächsten Jahr wird der Fiskus den Bürgern 19 Milliarden Euro schulden, aber nach Scholz‘ Entwurf nur acht Milliarden rausrücken. Dem Bundesfinanzminister ist dies bewusst, verkauft seine Mogelei aber dennoch als angebliche ‚Steuersenkung‘. Mit dem Ergebnis: Die AfD wird vor dem Bundesverfassungsgericht klagen und Scholz wird dieses unrechtmäßig eingenommene Geld zurückzahlen müssen.

Anstatt klar zu sagen, dass SPD und Union die Steuern für Mittelstand, Sparer, Personengesellschaften wie etwa Handwerker, Selbstständige und Familienunternehmer erhöht, um damit Bildungs- und Klimainvestitionen zu stemmen, wird diese Quasi-Steuererhöhung jetzt um des Koalitionsfriedens willen in der Teilabschaffung des Soli verborgen. Die komplette Abschaffung der Sonderabgabe wäre keine Steuersenkung, sondern lediglich die Wiederherstellung der steuerrechtlichen Normalität. Anstatt also offen und ehrlich den Soli für alle abzuschaffen und den Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer zu erhöhen, legt man dem Bundestag ein Gesetz vor, das letztlich in Karlsruhe scheitern wird. Glaubt man wirklich, damit durchzukommen?

Nicht die AfD sorgt für den wachsenden Verdruss angesichts unfähiger Politiker, sondern die Politik der Regierungsparteien. Wir werden der geplanten Teilabschaffung des Soli im Bundestag nicht zustimmen. – Und, das letzte Wort wird aus Karlsruhe kommen“, sagt Glaser.

Quelle: AfD Deutschland

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