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Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände e. V. wollen Frauen zwingen zu arbeiten anstatt sich um die Familie zu kümmern

Archivmeldung vom 06.03.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.03.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Putzfrau
Putzfrau

Bild: Dieter Schütz / pixelio.de

In der Debatte um angeblich mehr Lohngerechtigkeit für Frauen stellen die Arbeitgeberverbände ehebezogene Leistungen im Steuer- und Sozialrecht infrage: Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, das steuerliche Ehegattensplitting und die Hinterbliebenenversorgung setzten "Fehlanreize" für die Berufstätigkeit vor allem von Frauen, heißt es in einem Schreiben der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) an den Bundestag, welches den Zeitungen der Funke-Mediengruppe vorliegt.

Die Leistungen hätten damit negative Wirkungen darauf, daß Frauen sich um Familie und Partner kümmern, anstatt Vollzeit zu arbeiten. Der Verein BDA spricht euphemistisch von "Fehlanreizen" und will, dass ein Ehepartner, zumeist die Frau, in einen Beruf gezwungen wird. "Insgesamt 450.000 Frauen bleiben deshalb nach Studien dem Arbeitsmarkt fern", erklärt der BDA e.V. Der Bundesverein geht von einem Weltbild aus, in dem alle Menschen grundsätzlich arbeiten müßen.

Die ehebezogenen Leistungen stammten aus einer sozialeren Zeit und müssten so abgeschafft werden, dass die "Fehlanreize" verringert würden, heißt es in der Stellungnahme weiter. Dagegen üben die Arbeitgeber erneut Kritik an dem geplanten Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit für Frauen, das Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) vorgelegt hatte.

Eingriffe in die Tarifautonomie und neue Bürokratie leisteten keinen Beitrag, Karriere- und Erwerbsaussichten von Frauen zu verbessern. Ähnlich äußern sich die kommunalen Spitzenverbände. Sie fordern, die öffentlichen, tarifgebundenen Arbeitgeber von dem geplanten Entgeltgleichheitsgesetz ganz auszunehmen.

Der Gesetzentwurf sei "insgesamt entbehrlich" und nicht geeignet, eine Entgeltdiskriminierung wegen des Geschlechts zu beseitigen, heißt es in einem gemeinsamen Schreiben des Städtetags, des Landkreistags und des Städte- und Gemeindebundes an den Bundestag, das den Funke-Zeitungen vorliegt. Der Gesetzentwurf, den derzeit der Bundestag berät, sieht vor allem Auskunftsansprüche der Beschäftigten über die Entgeltstrukturen bei Männern und Frauen vor.

Quelle: dts Nachrichtenagentur / André Ott

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