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Gerhard Schröder darf SPD-Mitglied bleiben

Archivmeldung vom 02.03.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.03.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Gerhard Schröder (2015)
Gerhard Schröder (2015)

Von Olaf Kosinsky - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=45734243

Altkanzler Gerhard Schröder darf weiter SPD-Mitglied bleiben. Das entschied die Schiedskommission des SPD-Bezirks Hannover in zweiter Instanz, wie mehrere Medien übereinstimmend berichten. Die Anträge in dem Parteiordnungsverfahren seien "nicht begründet", so die Schiedskommission.

Insgesamt hatte es 17 Anträge auf einen Parteiausschluss des früheren Kanzlers gegeben. Konkret wurde Schröder vorgeworfen, der Partei durch sein Engagement für russische Staatskonzerne sowie seine fehlende Distanzierung vom russischen Präsidenten Wladimir Putin schweren Schaden zugefügt zu haben. Für einen Parteiausschluss gibt es in Deutschland aber hohe rechtliche Hürden. Bereits in erster Instanz war entschieden worden, dass der Altkanzler nicht gegen die Parteiordnung verstoßen habe.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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