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Bewährungshilfe: Justizminister Stickelberger bevorzugt staatliche Lösung

Archivmeldung vom 23.03.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.03.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Rainer Stickelberger (2013)
Rainer Stickelberger (2013)

Foto: Tobias Klenze
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Bewährungshilfe in Baden-Württemberg dürfte künftig wieder in staatlichen Händen liegen. Das deutete Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) im Interview mit der Rhein-Neckar-Zeitung in Heidelberg an. "Das liegt schon nahe, ist aber noch nicht abschließend entschieden", sagte er auf eine entsprechende Frage. Mit Blick auf zur Debatte gestellte "Mischmodelle" mit privatem und staatlichem Träger stellte er klar: "Wir machen bei der Bewährungshilfe keine halben Sachen."

Hintergrund ist, dass der Vertrag über die Bewährungs- und Gerichtshilfe mit dem privaten Verein "Neustart" Ende 2016 ausläuft. Dann muss es eine neue Ausschreibung geben. Hinzu kommt, dass das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem Urteil die Praxis moniert hat, dass Landesbeamte an einen privaten Träger als Dienstherrn abgestellt werden. Am heutigen Montag befasst sich der Verband Bewährungs- und Straffälligenhilfe Württemberg (BSW) in Tübingen damit, am Dienstag wird dazu ein Bericht im Kabinett vorgestellt.

Das Gericht habe das bisherige Gesetz "mit deutlichen Worten für gescheitert erklärt", sagte Stickelberger dazu. "So wie bisher kann es also nicht weitergehen." Gleichzeitig wolle man aber sowohl die Beamten als auch die Tarifbeschäftigten halten. Zudem seien die existierenden Strukturen "vernünftig und richtig". Alle in Betracht kommenden Modelle würden daher derzeit auf ihre Realisierbarkeit geprüft. "Klar ist aber schon jetzt", so Stickelberger, "vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts wäre eine erneute Übertragung auf einen privaten Träger mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden". Zudem sieht er die damit einhergehende Pflicht zur regelmäßigen Ausschreibung kritisch. "Dann würde sich jedes Mal aufs Neue die Frage stellen, in welcher Form und mit welchem Träger die Bewährungs- und Gerichtshilfe fortgeführt werden soll", sagt Stickelberger der Rhein-Neckar-Zeitung. "Eine dauerhafte staatliche Trägerschaft hätte dagegen den Vorteil, für die Mitarbeiter Planungssicherheit zu gewährleisten."

Quelle: Rhein-Neckar-Zeitung (ots)

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