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Pflegeversicherung: Erstattung der Coronakosten kann nur der erste Schritt sein

Freigeschaltet am 27.05.2025 um 10:10 durch Sanjo Babić
Bild: Screenshot Video: "Erschütternde Wutrede einer Pflegekraft am Limit: „Und keiner macht die Fresse auf!“" (https://veezee.tube/w/3a3fff52-6a94-418a-9977-bc3e1af1e997) / Eigenes Werk
Bild: Screenshot Video: "Erschütternde Wutrede einer Pflegekraft am Limit: „Und keiner macht die Fresse auf!“" (https://veezee.tube/w/3a3fff52-6a94-418a-9977-bc3e1af1e997) / Eigenes Werk

Nachdem Bundesgesundheitsministerin Nina Warken eine kurzfristige Entlastung der Pflegeversicherung durch die Erstattung von fünf Milliarden Pandemiekosten aus dem Steuerhaushalt angekündigt hat, muss die gleiche Logik auch für dauerhafte systemfremde Leistungen gelten.

Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) und der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) fordern deshalb, dass auch die Kosten für die Rentenpunkte pflegender Angehöriger sowie die Ausbildungskosten in der Pflege aus Steuermitteln getragen und die Behandlungskosten in Pflegeheimen von der Krankenversicherung übernommen werden.

"Die Bund-Länder-Kommission für die Zukunft der Pflegeversicherung wird mehrere Monate brauchen, um zu Lösungen zu kommen. Die Pflegeversicherung wird in dieser Zeit Tag für Tag durch Verpflichtungen belastet, die völlig systemfremd sind", so der DEVAP-Vorsitzende Wilfried Wesemann. Allein die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige hätten sich in den vergangenen zehn Jahren fast vervierfacht und liegen inzwischen bei 3,7 Milliarden Euro jährlich.

"Die Pflegeversicherung hat wichtige Aufgaben, die sie finanzieren muss. Sie ist kein Selbstbedienungsladen für andere politische Maßnahmen", so bpa-Präsident Bernd Meurer. "Diese Kosten den eigentlich zuständigen Systemen zuzuordnen, ist eine Frage der Gerechtigkeit und kann unabhängig von einer großen Systemreform erfolgen."

Die Verbände fordern deshalb umgehend eine Entlastung der Pflegeversicherung auch bei den laufenden systemfremden Belastungen.

Quelle: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (ots)

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