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Dobrindt will Gesetzeslücke bei Abgasreinigung schließen

Archivmeldung vom 07.06.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.06.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Bernd Kasper / pixelio.de
Bild: Bernd Kasper / pixelio.de

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) will bei der EU-Verkehrsminister-Tagung an diesem Dienstag in Luxemburg eine Gesetzeslücke bei der Abgasreinigung von Diesel-Fahrzeugen schließen. Dies geht aus Informationsunterlagen für die deutsche Delegation hervor, die der "Süddeutschen Zeitung" vorliegen.

Danach wird sich Dobrindt dort dafür stark machen, dass die maßgebliche EU-Richtlinie geändert wird. Künftig sollen Autohersteller Abschalteinrichtungen wie das sogenannte Thermofenster nur verwenden dürfen, "wenn unter Einbeziehung der besten verfügbaren Technologien keine andere Technologie zur Verfügung steht, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten", so der Vorschlag des Bundesverkehrsministeriums. Nach der bislang geltenden Vorschrift darf sich die Abgasreinigung nicht generell außerhalb von Abgas-Messungen ausschalten, so wie das bei manchen VW-Fahrzeugen der Fall war. In bestimmten Fahrsituationen ist dies aber erlaubt, etwa weil Verschmutzungen auftreten können, die im schlimmsten Fall den Ausfall des Motors zur Folge haben. Erst durch die im Zuge der VW-Abgasaffäre gebildeten Untersuchungskommission des Verkehrsministeriums kam jedoch heraus, dass sich fast alle Autohersteller auf diese Vorschrift berufen und ihre Abgasreinigung zum Beispiel nur innerhalb bestimmter Außentemperaturen voll laufen lassen. Hohe Abgaswerte sind die Folge.

Ob den Herstellern eine andere verfügbare Technik zur Verfügung steht als die Möglichkeit, die Abgasreinigung abzuschalten, ist nach den Vorstellungen des Ministeriums bereits bei der Erteilung der Typgenehmigung zu prüfen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) soll dabei von den Herstellern eine Erklärung verlangen dürfen, ob sie Einrichtungen zum Motorschutz verwenden. Wenn ja, müssen sie darlegen, wie diese funktionieren, die Software offenlegen und Gründe für deren Einsatz anführen. "Dieses Verfahren sollte darüber hinaus für bestehende Typgenehmigungen in allen Mitgliedsstaaten nachträglich angewandt werden", heißt es in dem Papier des Verkehrsministeriums. Dobrindt hatte zuvor mehrfach angekündigt, die einschlägige EU-Verordnung nachbessern zu wollen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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