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Bosbach bedauert Kopftuch-Urteil

Archivmeldung vom 13.03.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.03.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Wolfgang Bosbach (2012)
Wolfgang Bosbach (2012)

Foto: Superbass
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Wolfgang Bosbach (CDU), Vorsitzender des Innenausschusses des Bundestages, bedauert den Karlsruher Richterspruch, nachdem pauschale Kopftuchverbote für Lehrkräfte der Religionsfreiheit widersprechen sollen - zumal man aus dem Koran keine Rechtspflicht zum Tragen eines Kopftuchs ableiten könne. Damit ändere das Bundesverfassungsgericht seine eigene Rechtsprechung, sagte Bosbach in einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Samstag).

Das Tragen eines Kopftuches als Lehrkraft in einer öffentlichen Schule sei "nicht nur Ausdruck der persönlichen religiösen Überzeugung, sondern ein bewusstes Zeichen der Abgrenzung zur kulturellen Tradition Deutschlands", erklärte Bosbach weiter. Das verstoße seiner Meinung nach gegen die Neutralitätspflichten von Beamten.

"Wenn jemand im Privatleben ein Kopftuch trägt, ist das eine persönliche Entscheidung, die der Staat weder zu kommentieren noch zu kritisieren hat. Wenn aber eine Lehrkraft im Auftrag des Staates vor Schülerinnen und Schülern steht, liegt die Sache anders", sagte Bosbach.

Es stehe zu befürchten, dass das Urteil das Problem in den Schulalltag und hin zu den Schulleitern verlagere, sagte der CDU-Politiker. "Nach welchen Kriterien soll man in einer Schule rechtssicher feststellen, ob der Schulfrieden gefährdet ist? Genügt es, wenn wenige Schüler oder Eltern protestieren? Oder muss die Kritik wesentlich massiver sein?" Diese Fragen stellten sich nun, so Bosbach.

Bundesverfassungsgericht kippt Kopftuchverbot für Lehrerinnen

Das Bundesverfassungsgericht hat das pauschale Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen in öffentlichen Schulen gekippt. Ein solches Verbot sei mit der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit nicht vereinbar, teilte das Gericht am Freitag mit. Es müsse eine "hinreichend konkrete Gefahr der Beeinträchtigung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität" vorliegen, um ein Verbot zu rechtfertigen. Eine abstrakte Gefahr reiche nicht aus.

Im konkreten Fall ging es um eine Beschwerde zweier muslimischer Frauen aus Nordrhein-Westfalen, die vor Arbeitsgerichten gescheitert waren. Die nordrhein-westfälische Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) begrüßte das Urteil. "Wir werden nun unverzüglich prüfen, welche Konsequenzen aus den Entscheidungen im Einzelnen zu ziehen sind", erklärte sie. "Hierzu müssen die differenzierten Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts sorgfältig ausgewertet werden. Dann werden wir alle erforderlichen rechtlichen Schritte zügig einleiten."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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