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Schnelles Internet: Länder wollen Bundestag-Entwurf nicht zustimmen

Archivmeldung vom 27.05.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.05.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bundesrat
Bundesrat

Bild: Jan Köhler / pixelio.de

Der Bundesrat wird den von der Bundesregierung vorgesehenen Regelungen für das Recht auf schnelles Internet voraussichtlich nicht zustimmen. Insbesondere die darin vorgesehene Mindestgeschwindigkeit für Internetanschlüsse sehen die Länder als zu niedrig an, berichtet die "Welt" unter Berufung auf Abstimmungsergebnisse in den beiden Bundesratsausschüssen für Verkehr und Verbraucherschutz.

Im Verbraucherschutzausschuss haben sich die Vertreter der Bundesländer demnach einstimmig mit einer Enthaltung aus Schleswig-Holstein für eine dreimal höhere Geschwindigkeit ausgesprochen, als sie in der Verordnung der Bundesnetzagentur vorgesehen ist. Damit könnten sich Haushalte, die einen Internetzugang von weniger als 30 Megabit pro Sekunde haben, an die Netzagentur wenden, um einen schnelleren Zugang einzufordern.

Der Verordnungsentwurf sieht bisher nur zehn Megabit vor. Auch die Mindestanforderung für den Upload halten die Ländervertreter im Ausschuss für zu niedrig und verlangen statt 1,7 Megabit pro Sekunde das Doppelte. Im Verkehrsausschuss des Bundesrates wird sogar eine Hochsetzung auf 30,8 Megabit für den Download und 5,2 Megabit für den Upload gefordert, wie es der Antrag Niedersachsens vorsieht, der von sieben Bundesländern unterstützt wird. Vier Bundesländer haben sich im Ausschuss enthalten und fünf dagegen ausgesprochen.

Die von der Bundesregierung vorgesehenen Mindestanforderungen erfüllten nicht die heutigen Anforderungen von Mehrpersonenhaushalten, sie seien "unterambitioniert und nicht zeitgerecht", heißt es in den schriftlichen Begründungen, über die die "Welt" berichtet. Damit dürfte es schwierig werden, die von der Netzagentur vorgelegte Verordnung in dieser Form durch den Bundesrat zu bekommen, was ursprünglich für die Sitzung am 10. Juni vorgesehen war. Schon damit hat die Politik die im Telekommunikationsgesetz (TKG) vorgesehene Frist für das Inkrafttreten der Verordnung zum 1. Juni verpasst. Das Bundeskabinett hat die Verordnung bereits beschlossen und auch der Digitalausschuss des Bundestages hat zugestimmt. Als letzte Hürde müsste nun auch der Bundesrat zustimmen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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