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Bundesländer gegen Beobachtung von Moscheenverband Ditib

Archivmeldung vom 09.11.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.11.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
DITIB Zentralmoschee in Köln (Symbolbild)
DITIB Zentralmoschee in Köln (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Landesämter für Verfassungsschutz fast aller Bundesländer haben den Vorstoß des Bundesamts für Verfassungsschutz zurückgewiesen, den größten Moscheenverband in Deutschland geheimdienstlich zu beobachten. Im September war bekannt geworden, dass das Bundesamt den Moscheenverband Ditib als sogenannten Prüffall eingestuft hatte - und dafür plädierte, den Verband mit Geheimdienstmitteln zu überwachen. Dem haben nun nach Informationen von "Süddeutscher Zeitung", NDR und WDR praktisch alle Landesämter für Verfassungsschutz widersprochen, teils verhalten, teils sehr deutlich.

Die Länder sind vor allem von der Begründung nicht überzeugt. Die Abteilung 6 des Bundesamts, zuständig für Islamismus, wollte gegen Ditib wegen Extremismusverdachts ermitteln. Möglich wäre dann der Einsatz von V-Leuten und umfassenden Abhöraktionen. Die Länder halten das für den falschen Weg. Bei Ditib handele es sich um türkische Nationalisten, nicht um religiöse Fanatiker. Die Ditib sei "im Leben" keine religiöse Organisation, sagte der Chef des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes, Burkhard Freier, in dieser Woche der Katholischen Nachrichtenagentur. Eine andere Kritik an Ditib teilen dagegen viele - und so zeichnet sich ein Weg ab, wie die Organisation im Blick behalten werden könnte, ohne den Dialog mit ihr abzubrechen.

Einige Ditib-Imame sollen in Deutschland gegen Kritiker der türkischen Regierung spioniert haben. Sie nun ihm Rahmen der Spionageabwehr zu beobachten, findet breite Zustimmung. Dann würde man aber gegen Einzelpersonen ermitteln. Nicht gegen den gesamten Verband. Besonders die Länder mit großen Ditib-Landesverbänden sollen den Vorstoß des Bundesamts als überzogen kritisiert haben. Neben Nordrhein-Westfalen sind dies vor allem Bayern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz. Hamburg hat 2013 sogar einen Staatsvertrag mit Ditib geschlossen, dieser regelt den Religionsunterricht, den Bau von Moscheen und die Trägerschaft von Kindertagesstätten. Diese Zusammenarbeit würde torpediert, wenn man Ditib gleichzeitig für extremistisch erklären würde. Auch aus der Deutschen Islamkonferenz müsste Ditib dann wohl ausscheiden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte im August ein Dossier an die Landesämter herausgeschickt, ein 66 Seiten starkes Ditib-Sündenregister, das Verbindungen zur türkisch-nationalistischen Bewegung Millî Görüs und zu den rechtsextremen Grauen Wölfen aufzeigte. Offen ist, wie sich nun das Bundesamt für Verfassungsschutz entscheiden wird. Bleibt es bei seiner Einschätzung und wagt einen Alleingang, um Ditib in Gänze belauschen zu können?

Die Überlegung, gegen den Verband vorzugehen, war schließlich nicht nur ein Projekt des damaligen Verfassungsschutzchefs Hans-Georg Maaßen, wie manche spekulierten. Auch sein Interimsnachfolger Thomas Haldenwang erklärte im Innenausschuss des Bundestages, es gebe "deutliche Anhaltspunkte dafür, dass man in die Überlegungen eintreten könnte, Ditib zu einem sogenannten Verdachtsfall zu machen". Davon unberührt bleibt der Kurs des Bundesinnenministeriums. Wegen der zunehmenden Politisierung des Moscheeverbandes seit dem vereitelten Putschversuch in der Türkei im Juli 2016 hat das Ministerium seine Zusammenarbeit mit Ditib bei Integrationsprojekten auf Eis gelegt. Integrationsstaatsministerin Annette Widmann-Mauz (CDU) verlangte in der SZ, die deutschen Ditib-Mitglieder müssten sich "von Ankara lösen".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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