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Bund gibt pro Kopf weniger Geld für Förderung Arbeitsloser aus

Archivmeldung vom 13.07.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.07.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Benjamin Klack / pixelio.de
Bild: Benjamin Klack / pixelio.de

Die Bundesregierung hat die Pro-Kopf-Ausgaben für die Weiterbildung und Wiedereingliederung von Arbeitslosen im Laufe dieser Legislaturperiode weiter zurückgefahren. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, die der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" vorliegt.

Demnach investierte der Bund im vergangenen Jahr für jeden erwerbsfähigen Arbeitslosen 781 Euro in aktive Fördermaßnahmen wie Weiterbildung. 2013 waren es dagegen noch 806 Euro. Laut dem Haushaltsansatz von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hätte der Bund 2016 eigentlich 962 Euro pro Kopf für die Eingliederung ausgeben sollen, wie aus dem Papier hervorgeht.

Das geschah jedoch nicht, weil Nahles tief in den Topf für Eingliederungsmaßnahmen greifen musste, um stark steigende Verwaltungsausgaben in den Jobcentern aufzufangen. 2016 mussten dem Papier zufolge rund 750 Millionen Euro, die eigentlich für die Förderung vorgesehen waren, dafür umgeschichtet werden. "Ministerin Nahles singt das Hohelied der Qualifizierung und der Weiterbildung", sagte Grünen-Politikerin Brigitte Pothmer.

"Für viele Arbeitsuchende sind das aber nur leere Worte." In sie sei 2016 weniger investiert worden als 2013. "Das steht in krassem Widerspruch zum Bedarf", so Pothmer. Knapp 60 Prozent der Langzeitarbeitslosen habe keine Berufsausbildung, jeder Fünfte habe keinen Schulabschluss. In der Regierungsantwort rechtfertigt das Arbeitsministerium die Umschichtungen. "Erfolgreiche Eingliederungsarbeit ist nicht nur durch Maßnahmen, sondern durch die Betreuung in den Jobcentern bedingt, die sich in der Entwicklung der Verwaltungskosten widerspiegelt", heißt es in dem Papier.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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