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Minijobber kaum rentenversichert - Grüne stellen geringfügige Beschäftigung in Frage

Archivmeldung vom 05.08.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.08.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Nur die wenigsten Minijobber sind nach einem Bericht der "Saarbrücker Zeitung" gesetzlich rentenversichert.

Mit Stand Ende Juni zahlten lediglich 17,9 Prozent der Minijobber im gewerblichen Bereich für ihre Tätigkeit Rentenbeiträge ein. Im Bereich der Privathaushalte waren es nur 14,2 Prozent der geringfügig Beschäftigten. Das Blatt beruft sich für seine Angaben auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag.

"Wenn im Umkehrschluss über 82 Prozent der Minijobber im gewerblichen und fast 86 Prozent im privaten Bereich ohne Rentenversicherung sind, dann kann von einer Altersvorsorge keine Rede sein", sagte die Arbeitsmarktexpertin der Partei, Brigitte Pothmer.

Aus ihrer Sicht ist die mangelnde soziale Absicherung im Alter aber nicht das einzige Problem bei den Minijobs. Insbesondere für Frauen seien sie eine berufliche Sackgasse, meinte Pothmer. Auch als Mittel zur Verhinderung von Schwarzarbeit seien sie ungeeignet.

Die Grünen-Politikerin sprach sich für eine grundlegende Reform der Minijobs aus. "Anstatt problembehaftete Minijobs zu fördern, müssen wir existenzsichernde Arbeitsplätze fördern", erklärte Pothmer. "Das bedeutet, geringfügige Jobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umzuwandeln." Nach Angaben Pothmers arbeiten die Grünen gegenwärtig an entsprechenden Konzepten, die sich auch im Programm für die nächste Bundestagswahl niederschlagen sollen.

Seit dem 1. Januar 2013 sind neu abgeschlossene Minijobs grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Die Arbeitnehmer können sich davon aber auf Antrag befreien lassen.

Quelle: Saarbrücker Zeitung (ots)

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