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Steinmeier ließ sich als Außenminister elf Mal von Unternehmerfreund begleiten

Archivmeldung vom 10.03.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.03.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Auch SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier muss sich jetzt wegen seiner Einladungspolitik als Außenminister erklären. Nach Informationen von stern.de, der Online-Ausgabe des Hamburger Magazins stern, hatte sich Steinmeier auf seinen Reisen als Außenminister elf Mal von dem ihm persönlich nahe stehenden Medienunternehmer Detlef Prinz begleiten lassen. Er war am Montag selbst mit Kritik an seinem Amtsnachfolger Guido Westerwelle hervorgetreten, nachdem dieser mehrfach seinen Lebensgefährten Michael Mronz in Reisedelegationen aufgenommen hatte.

Stern.de beruft sich auf Angaben des SPD-Politikers selbst. Steinmeier wies daraufhin, dass er insgesamt 220 Auslandsreisen absolviert habe. Prinz sei wie alle anderen Mitglieder der Wirtschaftsdelegationen an den Kosten "beteiligt" worden. Prinz lud nach Informationen von stern.de auch anschließend mehrfach andere Unternehmer aus den Wirtschaftsdelegationen des Außenministers zu Nachbereitungstreffen ein. Auch Steinmeier besuchte gelegentlich diese Runden. "Die Unternehmensvertreter selbst hatten Interesse, die entstandenen Kontakte weiter zu pflegen", sagte Steinmeier  stern.de. "Auch ich wollte den Gesprächsfaden nicht abreißen lassen."

Eine enge Freundin von Prinz, die Geschäftsfrau Gudrun H., ist seit Sommer 2008 zugleich Hauptmieterin einer Doppelhaushälfte in Saaringen bei Brandenburg an der Havel. Die Wohnung wird auch von Prinz genutzt, und Steinmeier ist dort Untermieter. Am Donnerstag entschied das Amtsgericht Brandenburg in einer Räumungsklage gegen Frau H. und Steinmeier. Sie und der weitere Untermieter Stephan Kohler müssten das Haus verlassen. Kohler ist ebenfalls ein Freund von Steinmeier und zugleich Chef der halbstaatlichen Deutschen Energie-Agentur (Dena). Eine Berufung gegen das Urteil ist möglich.

Quelle: stern

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