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Pfeiffer: Netzagentur muss jetzt zügig ihre Arbeit fortsetzen

Archivmeldung vom 25.07.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.07.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Anlässlich der gestrigen Entscheidung des Düsseldorfer Oberlandesgerichts im Streit zwischen der Bundesnetzagentur und der Vattenfall Europe AG erklärt der Koordinator in Energiefragen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Joachim Pfeiffer MdB:

Das Oberlandesgericht stärkt mit dieser raschen Entscheidung der Bundesnetzagentur den Rücken. Es ist nun zu erwarten, dass die Netzagentur zügig die Entgelte der übrigen Energieversorger genehmigt.

Die Bonner Behörde nahm im Juli 2005 ihre Arbeit im Energiebereich auf. Bisher ist aber nur ein Bruchteil der Netzgebühren genehmigt. Das ist ein unhaltbarer Zustand. Der Konkurrenz wird so die Kalkulation ihrer Preise erschwert, da die Unternehmen keine Kenntnis über die ordnungsgemäße Höhe der Netzentgelte haben. Damit gelingt es der etablierten Energiewirtschaft den Markt weiterhin abzuschotten.

Die Bundesnetagentur hatte die beantragten Vattenfall-Gebühren im Übertragungsnetz um 18 % gekürzt. Dagegen war das Unternehmen gerichtlich vorgegangen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf stellt nun klar, dass die Bonner Behörde nach Recht und Gesetz handelt und im Sinne des Gesetzgebers agiert. Das macht den Weg frei, die noch offenen Genehmigungsverfahren der übrigen Energieversorger rasch zu beenden.

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU - Bundestagsfraktion

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