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Bundestags-Analyse: Atomausstieg ist nicht unumkehrbar

Archivmeldung vom 30.06.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.06.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Gorleben-Stein vor dem Pavillon in Hannover, aufgestellt 1979 beim Gorleben-Treck der „100.000“ in die Landeshauptstadt. Bild: Axel Hindemith / de.wikipedia.org/
Gorleben-Stein vor dem Pavillon in Hannover, aufgestellt 1979 beim Gorleben-Treck der „100.000“ in die Landeshauptstadt. Bild: Axel Hindemith / de.wikipedia.org/

Der im Bundestag zur Abstimmung stehende Atomausstieg ist nicht unumkehrbar. Zu diesem Ergebnis kommt, nach einem Bericht der Leipziger Volkszeitung, eine Expertise des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, die die Fraktion der Linkspartei in Auftrag gegeben hat.

Die Parlamentsjuristen verweisen darauf, dass jeder neu gewählte Bundestag in Zukunft die Gesetze zur Energiewende wieder kippen könne. Eine stärker bindende Regelung wäre nur möglich, indem die "Abkehr von der friedlichen Nutzung der Atomenergie in das Grundgesetz" aufgenommen werden würde. Dafür wäre eine Zweidrittelmehrheit von Bundestag und Bundesrat erforderlich.

Die Juristen des wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag stellen in ihrer Analyse der vorliegenden Gesetzentwürfe aller Parteien allerdings auch klar, dass niemand nachträgliche Einwirkungsmöglichkeiten auf die veränderten Laufzeiten der deutschen Atomkraftwerke vorsehe.

Linkspartei-Chef Klaus Ernst warnte gegenüber der Zeitung davor, dass der Atomausstieg nicht "wasserdicht" sei. Er forderte die Parteien auf, den Konsens zum Atomausstieg zu nutzen und "in der Verfassung eine Barriere gegen den Ausstieg aus dem Ausstieg" zu errichten.

Quelle. Leipziger Volkszeitung (ots)

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