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Kipping: Hartz IV-Koalition kürzt bei Behinderten

Archivmeldung vom 24.02.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.02.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Katja Kipping Bild: katja-kipping.de
Katja Kipping Bild: katja-kipping.de

"Im Windschatten des Bund-Länder-Geschachers über die Hartz IV-Reform wurden weitere Gemeinheiten beschlossen, die bislang ungenannt geblieben sind. Dazu gehört, dass die Hartz IV-Parteien, CDU/CSU, SPD und FDP bedürftigen erwachsenen Behinderten ein Fünftel des Regelsatzes streichen wollen", erklärt Katja Kipping.

Die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter: "Die von Schwarz-Gelb neu eingeführte Regelbedarfsstufe 3 sieht vor, dass erwachsene Hilfebedürftige, die mit anderen Erwachsenen zusammenleben, auch dann nicht den vollen Regelsatz bekommen, wenn sie mit diesen keine Bedarfsgemeinschaft bilden. Konkret betroffen von der Regelung sind Menschen, die womöglich gerade aufgrund ihrer Behinderung bei ihren Eltern oder in einer Wohngemeinschaft leben. Sie bekommen nicht den vollen Regelsatz, sondern nur noch 80 Prozent. Das sind 68 Euro weniger als bisher. Im Vermittlungsausschuss hat man sich zwar auf eine wohlklingende Protokollnotiz verständigt: 'Der Regelsatz für die Regelbedarfsstufe 3 wird mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen ab dem 25. Lebensjahr den vollen Regelsatz zu ermöglichen, überprüft.' Diese Erklärung ist jedoch nichts wert, da es keinerlei Terminfestlegung dafür gibt. Inzwischen deutet sich an, dass die Überprüfung erst mit der nächsten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe erfolgen soll, also erst in mehreren Jahren. Im Klartext bedeutet diese Notiz: Schwarz-Gelb und die SPD verzichten bewusst darauf, die Verschlechterung im Gesetz zu streichen. Damit bekommen bedürftige Behinderte ein Fünftel gestrichen.

Dass der gesamte Hartz IV-Kompromiss eine Farce ist, die vor dem Bundesverfassungsgericht keine Chance haben wird, zeigen im Übrigen schon Medienberichte über Berechnungen des Stromvergleichsportals check24.de, nach denen die realen Stromkosten auch nach der Regelsatzerhöhung um bis zu 35 Prozent über dem dafür vorgesehenen Satz liegen werden. Die Betroffenen werden dadurch gezwungen sein, Geld für die Begleichung ihrer Stromrechnung auszugeben, dass ihnen dann anderer Stelle schmerzlich fehlen wird. Ihre Stromkosten senken können sie nicht, weil sie sich eine stromsparende Waschmaschine oder einen stromsparenden Kühlschrank einfach nicht leisten können."

Quelle: DIE LINKE

 

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