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"Kontraste": Entwurf für Strafrechtsnovelle von Justizminister Maas (SPD) widerspricht internationalen Konventionen

Archivmeldung vom 05.06.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.06.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Die rechtspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag fordern Justizminister Heiko Maas (SPD) dazu auf, das Strafrecht im Sinne von Vergewaltigungsopfern zu reformieren. Der zuständige Sprecher der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Michael Frieser, sagte dem ARD-Politikmagazin "Kontraste", er sei überrascht, dass der Minister im Entwurf zur aktuellen Strafrechtsnovelle nicht auf den betreffenden Paragrafen 177 eingehe. Dies stehe auch im Widerspruch zu internationalen Konventionen.

Lisa Winkelmeier-Becker, rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, verlangt von Justizminister Heiko Maas (SPD), das anstehende Gesetzgebungsverfahren dazu zu nutzen, Regelungslücken im Paragrafen 177 zu schließen.

Paragraf 177 StGB besagt, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung liegen nur vor, wenn der Täter mit Gewalt, durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder unter Ausnutzung einer schutzlosen Lage das Opfer zum Sexualakt zwingt. Die Vornahme sexueller Handlungen allein gegen den Willen einer Person hat der Gesetzgeber bislang nicht unter Strafe gestellt.

Lisa Winkelmeier-Becker sagte dazu dem ARD-Politikmagazin "Kontraste": "Es kann nicht sein, dass bei einem Fall, in dem klar ist, dass das Verhalten des Täters dem Willen des Opfers widerspricht, der Täter ohne Strafe ausgeht und dem Opfer auch noch der Vorwurf gemacht wird, es hätte sich anders verhalten sollen."

Einem Beschluss des Europarats zufolge - der sogenannten Istanbul-Konvention von 2011 - sind "nicht einverständliche sexuell bestimmte Handlungen" unter Strafe zu stellen. Dazu sagte der rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Frieser: "Wir sehen, fast etwas erschrocken, dass wir ja durch Konventionen internationaler Art sogar dazu aufgefordert sind, hier etwas zu tun. Beim Thema sexueller Nötigung und Vergewaltigung, Paragraf 177 Strafgesetzbuch, müssen wir tatsächlich handeln. Diese Diskussion haben wir bereits geführt und wir sind auch etwas überrascht, dass der Justizminister dem bisher nicht Folge leistet."

Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) (ots)

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