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Weiß: Gutes Signal für den Arbeitskräftebedarf der Wirtschaft

Archivmeldung vom 26.08.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.08.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Symbolbild
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Bild: Eigenes Werk /OTT

Das Bundeskabinett hat heute die Verlängerung der sogenannten Westbalkanregelung besprochen. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß: "Die Regelung in der Beschäftigungsverordnung, nach der Unternehmen Arbeitskräfte aus den Westbalkanstaaten einstellen dürfen, war bis 31. Dezember 2020 befristet."

Weiß weiter: "Diese hat sich bewährt. Deshalb verlängern wir sie nun bis zum 31. Dezember 2023. Neu ist, dass es künftig ein festgelegtes Kontingent für jedes Jahr gibt. Zudem gilt weiterhin die Vorrangprüfung. Damit gibt es ein gutes Steuerungsinstrument für die Bundesagentur für Arbeit. Vor allem Arbeitgeber aus der Baubranche und dem Gastgewerbe nehmen die Regelung in Anspruch. Mit der verlängerten Westbalkanregelung können die entsprechenden Branchen nun weiterhin den Arbeitskräftebedarf vor allem für Tätigkeiten, die von heimischen Arbeitnehmern nicht ausgeübt werden, weiter decken."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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