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Kabinett will NPD von staatlicher Parteienfinanzierung ausschließen

Archivmeldung vom 18.04.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.04.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)
Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)

Die Bundesregierung hat am Mittwoch beschlossen, einen Antrag auf Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung beim Bundesverfassungsgericht zu stellen. "Wir können und wollen es nicht hinnehmen, dass eine Partei, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft, Leistungen aus der staatlichen Parteienfinanzierung erhält", sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU).

Die Bürger erwarteten zu Recht, dass solche Parteien nicht aus Steuergeldern subventioniert werden. Mit dem Kabinettsbeschluss setze die Bundesregierung ein deutliches Zeichen, so Seehofer. "Sie stellt sich damit zugleich an die Seite des Bundesrates, der sich ebenfalls zu diesem Schritt entschlossen hat." Nach Artikel 21 Absatz 3 des Grundgesetzes sind verfassungsfeindliche Parteien von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Über den Finanzierungsausschluss entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Nur der Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung sind berechtigt, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Die Bundesregierung folgt dem Bundestag, der den Beschluss im Februar gefasst hatte. "Wünschenswert wäre es aus Sicht der Bundesregierung, wenn sich als drittes Verfassungsorgan auch der Deutsche Bundestag einem Antragsverfahren anschließen würde", heißt es in einer Mitteilung des Innenministeriums.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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