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Verschiebung von Heizungsgesetz wird immer wahrscheinlicher

Archivmeldung vom 12.05.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.05.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Der Oldtimer bleibt - die alte Heizung wird ausgetauscht, denn: Zukunftssicher heizt, wer auf eine Wärmepumpe setzt /  Bild: "obs/STIEBEL ELTRON"
Der Oldtimer bleibt - die alte Heizung wird ausgetauscht, denn: Zukunftssicher heizt, wer auf eine Wärmepumpe setzt / Bild: "obs/STIEBEL ELTRON"

In der Ampelkoalition zeichnet sich ab, dass das umstrittene neue Heizungsgesetz später in Kraft treten soll. Diskutiert werden unterschiedliche Vorschläge, schreibt der "Spiegel". In der SPD-Fraktion kann man sich vorstellen, das Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) auf den 1. April oder 1. Juli 2024 zu verschieben. Eigentümer könnten so bis zu sechs Monate länger eine fossile Heizung einbauen.

Der niedersächsische Wirtschaftsminister Olaf Lies (SPD) hat einen anderen Vorschlag: Demnach soll mit dem Heizungstausch nur in Regionen begonnen werden müssen, wo es bereits einen kommunalen Wärmeplan gibt. Eine Verschiebung auf 2027 wird in der SPD kritisch gesehen. Das gilt auch für das Bundeswirtschaftsministerium. Dort will man verhindern, dass das GEG in den Bundestagswahlkampf im Jahr 2025 hineingezogen wird. Unter den Beamten von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) könnte man sich allerdings vorstellen, den Einbau klimafreundlicher Heizungen für Neubauten wie geplant ab Anfang kommenden Jahres vorzuschreiben. Bei Bestandsgebäuden könnte erst ein Jahr später damit begonnen werden. Derzeit verhandelt die Ampelkoalition den Gesetzentwurf, sie will ihn bis zur Sommerpause im Bundestag beschließen. Die FDP-Abgeordneten wurden von einem Parteitag dazu verdonnert, ein Verbot bestimmter Heizungstypen generell nicht mitzutragen - ein Drittel der Abgeordneten hatte den Antrag selbst mit eingebracht.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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