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Linkspartei fordert härtere Strafen wegen Verstößen gegen Betriebsratsrechte

Archivmeldung vom 12.02.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.02.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Jutta Krellmann (2019)
Jutta Krellmann (2019)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Linkspartei fordert Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Verstöße gegen das Betriebsverfassungsgesetz sowie härtere Strafen für die Verletzung von Mitbestimmungsrechten. Die Strafen für Verstöße gegen Mitbestimmungsrechte seien "derzeit noch zu gering", erklärt die Sprecherin für Mitbestimmung der Linksfraktion im Bundestag, Jutta Krellmann, im Interview mit "neues deutschland".

Krellmann weiter: "Sie tun Unternehmen nicht weh und können quasi aus der Portokasse bezahlt werden." Ein entsprechender Antrag der Fraktion wird am Donnerstag im Bundestag behandelt. "In unserem Antrag fordern wir, dass das Höchstmaß des Ordnungsgelds wegen grober Verstöße gegen das Betriebsverfassungsgesetz von derzeit 10 000 auf 25 000 Euro erhöht wird", so Krellmann. Außerdem sollen nach dem Willen der Linksfraktion Verstöße gegen die Informationsrechte von Betriebsräten seitens der Arbeitgeber künftig mit Bußgeldern von bis zu 250 000 Euro bestraft werden. "Wir reden von Informationen an Betriebsräte, die ganz bewusst zurückgehalten werden. Und das gegenüber gewählten Vertretern der Belegschaft, deren Aufgabe es ist, die Interessen der Belegschaft zu wahren", sagt Krellmann.

Weil solche Verstöße bisher fast nie geahndet werden, fordert die Fraktion in ihrem Antrag zudem die Bundesregierung auf, "auf die Bundesländer hinzuwirken, Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Verfolgung der Vergehen nach den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes einzurichten und diese mit ausreichend qualifiziertem Personal auszustatten".

Quelle: neues deutschland (ots)

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