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Radikalenerlass: SPD-Politikerin Däubler-Gmelin warnt vor neuen Gesinnungstests

Archivmeldung vom 28.01.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.01.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Der Begriff "Rechtsextremist" wird zwischenzeitlich ziemlich extrem eingesetzt (Symbolbild)
Der Begriff "Rechtsextremist" wird zwischenzeitlich ziemlich extrem eingesetzt (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) hat den vor 50 Jahren von der Ministerpräsidentenkonferenz der alten Bundesrepublik gefassten "Extremistenbeschluss", bekannt auch als Radikalenerlass, als "Schande" bezeichnet.

Zugleich wandte sie sich im Gespräch mit der in Berlin erscheinenden Zeitung "nd.DerTag" gegen eine Neuauflage der sogenannten Regelanfrage von Landesbehörden beim Verfassungsschutz zu politischen Einstellungen von Bewerbern. Zur zügigen Entfernung von Rechtsradikalen aus verantwortlichen Positionen in Sicherheitsbehörden, wie sie die Ampelkoalition anstrebt, reichten bestehende juristische Möglichkeiten, betonte die Politikerin: "Dazu hat unser Rechtsstaat die Mittel. Die politische Auseinandersetzung müssen wir in der Zivilgesellschaft führen."

Ein neuer Radikalenerlass verbiete sich schon deshalb, weil der alte "so etwas wie eine Racheaktion gegen die 68er" gewesen sei, sagte Däubler-Gmelin. Mit ihm habe man "eine ganze Generation unter Generalverdacht" gestellt. "Getroffen werden sollte jedoch die gesamte Generation der Aufmüpfigen, die - gottseidank - unser Land verändert hat." Aufgabe der Parlamente der Bundesländer sei es heute, nicht nur deutlich zu machen, "dass damals Unrecht geschehen ist". Sie müssten auch "Entschädigungsregelungen" auf den Weg bringen, fordert die Juristin.

Herta Däubler-Gmelin gehörte schon 1972 als Bundestagsabgeordnete zu den wenigen Sozialdemokratinnen, die sich von Anfang an gegen den Radikalenerlass wandten und vertrat als Anwältin mehrfach von Berufsverboten Betroffene.

Quelle: nd.DerTag / nd.DieWoche (ots)


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