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NRW verlangt bundeseinheitliche Regeln für Fußfesseln in Ländergesetzen

Archivmeldung vom 01.02.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.02.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Ralf Jäger Bild: Thomas Rodenbücher, on Flickr CC BY-SA 2.0
Ralf Jäger Bild: Thomas Rodenbücher, on Flickr CC BY-SA 2.0

Nordrhein-Westfalen will nach der Einführung von elektronischen Fußfesseln für Gefährder im BKA-Gesetz unterschiedliche Ausführungen auf Länderebene verhindern. "Zur Umsetzung brauchen wir bundesweit einheitliche Regelungen in den Landespolizeigesetzen, die den hohen verfassungsrechtlichen Hürden einer solchen Überwachung Rechnung tragen", sagte NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Donnerstagausgabe).

Wie eine solche Regelung konkret aussehen könne, werde er mit seinen Amtskollegen in der Innenministerkonferenz besprechen. Zuvor hatte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) die Bundesländer aufgefordert, eigene Regelungen nach dem Muster des BKA-Gesetzes zu erlassen, da für die allermeisten Gefährder die Länderbehörden zuständig sind.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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