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Fahrverbots-Gesetz bisher wirkungslos - Grüne werfen Regierung "Nebelkerzen"-Politik vor

Archivmeldung vom 21.06.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.06.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Stickoxide (NOx): Wurden Grenzwerte absichtlich so klein gemacht um die deutsche Automobilindustrie zu (zer-)stören?
Stickoxide (NOx): Wurden Grenzwerte absichtlich so klein gemacht um die deutsche Automobilindustrie zu (zer-)stören?

Bild: Eigenes Werk /OTT

Ein Gesetz zur Eindämmung von Diesel-Fahrverboten in Deutschland ist offensichtlich komplett wirkungslos. Auf die Frage, wie viele Städte die Änderungen bisher nutzen, heißt es einer Regierungsantwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion: "Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor."

Die Antwort der Bundesregierung liegt dem Tagesspiegel exklusiv vor. Der Parlamentarische Umwelt-Staatssekretär Florian Pronold (SPD) teilt ferner mit, die Regierung habe keine Kenntnis, in wie vielen Fällen das neue Gesetz zur Vermeidung von Fahrverboten beigetragen hat - bisher ist kein Fall bekannt. Im Zuge der Debatten um Diesel-Fahrverbote hatte die große Koalition versucht, mit der im November 2018 beschlossenen Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes der gerichtlichen Anordnung von Fahrverboten entgegenzuwirken - und so versucht, den Ärger vieler Pendler zu mäßigen. Konkret ging es der Bundesregierung von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) darum, dass in Städten, in denen der Stickoxid-Grenzwert von 40 Mikrogramm nur geringfügig überschritten wird, Fahrverbote als unverhältnismäßig eingestuft werden dürfen.

Für den Jahresmittelwert von 40 bis 50 Mikrogramm Stickoxid pro Kubikmeter Luft wurde eine Toleranzgrenze eingezogen. Aber es gibt massive juristische Zweifel, ob die Bundesregierung durch das Gesetz einfach verbindliche EU-Grenzwerteaufweichen darf. Im März hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg geurteilt, dass der Luftreinhalteplan der Stadt Reutlingen so geändert werden muss, dass dieser auch Fahrverbote als Option enthält - und dass dabei das verbindliche Ziel eines Grenzwerts von 40 Mikrogramm nicht durch die Neuregelung im Bundes-Immissionsschutzgesetz relativiert werden dürfe. Das reformierte Bundes-Immissionsschutzgesetz verstoße gegen zwingende Vorgaben des Europäischen Unionsrechts.

Quelle: Der Tagesspiegel (ots)


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