Bundeskabinett beschließt Lachgasverbot
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) beschlossen. Ziel sei die Unterbindung des Lachgas-Missbrauchs, teilte das Bundesgesundheitsministerium mit.
Vor allem Kinder und Jugendliche sollen demnach vor den gesundheitlichen
Risiken geschützt werden. Unter die neuen Regeln fällt auch das Verbot
von sogenannten K.-o.-Tropfen. Die Stoffe Gamma-Butyrolacton (GBL) und
1,4-Butandiol (BDO) werden zum Beispiel zur Begehung von
Vergewaltigungs- und Raubdelikten missbraucht.
Lachgas und
Zubereitungen dieses Stoffes (jeweils in Kartuschen mit einer Füllmenge
von mehr als 8 Gramm) unterfallen der Gesetzesänderung zufolge zukünftig
dem Umgangsverbot des NpSG. Für Kinder und Jugendliche gilt dann ein
Erwerbs- und Besitzverbot, der Verkauf an Kinder und Jugendliche und der
Verkauf über Automaten und den Versandhandel wird verboten. Das Gleiche
gilt für die Stoffe BDO und GBL.
Von den Verboten ausgenommen
bleibt die nach dem jeweiligen Stand von Wissenschaft und Technik
anerkannte Verwendung eines neuen psychoaktiven Stoffes zu gewerblichen,
industriellen oder wissenschaftlichen Zwecken sowie die Verwendung als
Arzneimittel und Medizinprodukt.
"Gerade für Kinder und
Jugendliche ist der Konsum mit hohen gesundheitlichen Risiken
verbunden", sagte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Die
Folgen könnten gravierend sein, etwa Gefrierverletzungen oder
Bewusstlosigkeit - bis hin zu bleibenden neurologischen Schäden.
"Deswegen verbieten wir mit diesem Gesetzentwurf die Abgabe von Lachgas
an Kinder und Jugendliche sowie den Verkauf über Versandhandel und
Automaten."
Der Drogenbeauftragte Hendrik Streeck (CDU) ergänzte,
dass der Konsum von Lachgas kein harmloser Partygag sei. "Ärztliche
Kollegen in den Notaufnahmen berichten von immer mehr Fällen von
neurologischen Ausfällen oder Rückenmarksschäden ausgelöst durch
chronischen Lachgaskonsum." Das Gesetz sei ein absolut notwendiger
Schritt für den Kinder- und Jugendschutz und die öffentliche Gesundheit.
Quelle: dts Nachrichtenagentur