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Richterbund begrüßt geplante Reform des Mord-Paragrafen

Archivmeldung vom 29.06.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.06.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: GG-Berlin / pixelio.de
Bild: GG-Berlin / pixelio.de

Der Deutsche Richterbund (DRB) hat die Absicht zur Reform des Mord-Paragrafen begrüßt. "Die Vorschläge der Expertenkommission gehen in die richtige Richtung", sagte DRB-Chef Christoph Frank der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Dienstagausgabe). Es sei insbesondere zu begrüßen, dass die lebenslange Freiheitsstrafe als Strafandrohung für die vorsätzliche Tötung eines Menschen erhalten bleiben solle. Der Schutz des Lebens dürfe durch die geplanten neuen Vorschriften keinesfalls relativiert werden.

Frank hält es auch für richtig, "dass ein Mord künftig nach dem Gesetz nicht mehr zwangsläufig mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe geahndet werden soll". Die absolute Strafandrohung des Gesetzes habe in der Vergangenheit in Einzelfällen zu Urteilen geführt, die als unbillig empfunden worden seien, da "besondere strafmildernde Gesichtspunkte beim Vorliegen eines Mordes nicht zu einer Milderung der Strafe führen konnten", erklärte der DRB-Vorsitzende. Frank appellierte an den Gesetzgeber, dass die geplante Neufassung der Tötungsdelikte hinreichend bestimmt ausfallen müsse: Werde die absolute Strafdrohung für Mord aufgebrochen, dürfe die Herausbildung der Kriterien nicht den Gerichten überlassen werden.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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