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Finanzministerium will Finanzierungsvorbehalt im Koalitionsvertrag

Archivmeldung vom 23.10.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.10.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bundesministerium der Finanzen, Eingang Dienstsitz Bonn
Bundesministerium der Finanzen, Eingang Dienstsitz Bonn

Foto: Sir James
Lizenz: CC-BY-SA-2.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Bundesfinanzministerium versucht die milliardenschweren Ausgabenwünsche einer möglichen Jamaika-Koalition einzudämmen: So sprechen sich die Experten des Hauses dafür aus, in einem Koalitionsvertrag einen Finanzierungsvorbehalt einzubauen.

Es habe sich "bewährt, bestimmte prioritäre Maßnahmen konkret festzulegen, die aus den vorhandenen Spielräumen zusätzlich finanziert werden sollen", heißt es laut "Handelsblatt" in einem internen Papier. Es liege auch Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU) vor, der das Finanzministerium kommissarisch leitet und in den Jamaika-Gesprächen auch auf die Haushaltspolitik achten soll. Aus Sicht des Bundesfinanzministeriums sollte die neue Regierung die rund 30 Milliarden Euro Spielraum für die nächsten vier Jahre "vorzugsweise" für Steuersenkungen, Investitionen in Infrastruktur, hier vor allem dem Breitbandausbau, sowie Fluchtursachenbekämpfung einsetzen.

Alle weiteren Maßnahmen des neuen Koalitionsvertrages sollten "ausdrücklich unter einen entsprechenden Haushaltsvorbehalt gestellt werden", heißt es demnach in dem Papier. Das bedeutet: Diese Projekte müssten vollständig im jeweiligen Fachbereich gegenfinanziert werden, entweder durch höhere Einnahmen oder durch Kürzungen an anderer Stelle. Das Halten der "schwarzen Null" sei auch deshalb so wichtig, um im Falle etwa eines Wirtschaftsabschwungs einen Sicherheitspuffer für die Einhaltung der Schuldenbremse zu haben.

Denn die in der Verfassung verankerte Schuldenregel lässt kaum Spielraum für neue Schulden. So wäre im Haushaltsjahr 2018 laut den Berechnungen des Finanzministeriums nur eine Nettokreditaufnahme von maximal 8,2 Milliarden Euro zulässig. Schon ein leichter Konjunkturdämpfer könnte zu einem Rückgang von Steuereinnahmen in Milliardenhöhe führen. Deshalb könnten die Spielräume "relativ schnell aufgebraucht sein", heißt es laut "Handelsblatt" in dem Papier.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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