Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik Datenschützer Schaar begrüßt Kompromiss beim Meldegesetz

Datenschützer Schaar begrüßt Kompromiss beim Meldegesetz

Archivmeldung vom 28.02.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.02.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Peter Schaar Bild: bundestag.de
Peter Schaar Bild: bundestag.de

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat den Kompromiss beim Meldegesetz begrüßt. "Gerade bei der Weitergabe von Meldedaten zu Zwecken der Werbung und des Adresshandels ist es erforderlich, dass der Betroffene selber entscheidet, was mit seinen Daten passiert", sagte Schaar der "Welt".

 Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hatte sich darauf verständigt, dass Meldedaten künftig nur noch mit Einwilligung des Meldepflichtigen weitergegeben werden. Diese jetzt vereinbarte Einwilligung bezieht sich jedoch ausdrücklich auf Werbung und Adresshandel. Anfragen per E-Mail etwa zu Klassentreffen können die Meldebehörden künftig auch ohne Zustimmung der betreffenden Person weitergeben.

Schaar kritisierte, dass das bislang nur für diese Online-Abfragen geltende Widerspruchsrecht abgeschafft werden soll. Schaar kritisierte zudem, dass im neuen Meldegesetz die Hotelmeldepflicht beibehalten werde. Es handele sich dabei um eine "sachlich nicht zu rechtfertigende Vorratsdatenspeicherung", sagte Schaar. "Hotelgäste dürfen nicht schlechthin als Gefahrenquelle oder potentielle Straftäter angesehen werden." Hotelgäste würden damit in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt.

Zudem sprach sich Schaar dagegen aus, die sogenannte Mitwirkungspflicht des Vermieters bei der Anmeldung des Mieters wieder einzuführen, die erst 2002 abgeschafft worden war. Sie sei eine "Misstrauensvermutung" gegenüber der Person des Meldepflichtigen. Der dafür nötige Aufwand stehe in keinem Verhältnis zum Nutzen. Ziel ist es, durch diese Maßnahme Scheinmeldungen zu verhindern. "Noch vor wenigen Jahren zeigten die Erfahrungen aus der Praxis, dass die Zahl der Scheinmeldungen zu vernachlässigen ist", sagte Schaar.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte merzt in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige