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Dött: Fahrverbote müssen das letzte Mittel sein

Archivmeldung vom 12.03.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.03.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Marie-Luise Dött (2017)
Marie-Luise Dött (2017)

Foto: Leoboudv
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit des Deutschen Bundestages hat am heutigen Dienstag eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes beschlossen. Das Bundestagsplenum entscheidet darüber am Donnerstag.

Zur Einigung des Ausschusses erklärt die umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött: "Es ist und bleibt unsere Aufgabe, die europäischen Vorgaben für die Stickoxidemissionen einzuhalten. Fahrverbote müssen allerdings das letzte Mittel sein. Denn Fahrverbote führen zu erheblichen Problemen für Bürger und Unternehmen.

Mit dem heutigen Beschluss des Umweltausschusses des Deutschen Bundestages zur Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes legen wir fest, dass Fahrverbote zur Reduzierung der Stickoxidbelastung in den Städten bei geringen Grenzwertüberschreitungen von bis zu 50 Mikrogramm Stickoxid pro Kubikmeter Luft unverhältnismäßig sind. Weiterhin wird mit dem Gesetz geregelt, dass es ebenfalls unverhältnismäßig ist, Fahrzeuge mit geringen Stickstoffoxidemissionen, also Euro-4- und Euro-5-Fahrzeuge, die weniger als 270 Milligramm Stickoxid pro Kilometer ausstoßen, sowie Euro-6-Fahrzeuge mit Fahrverboten zu belegen. Das sind gute Nachrichten für Bürger, Handwerk und Mittelstand und schafft Rechtssicherheit für die Kommunen.

Mit dem Gesetz erfolgt keine Änderung des Grenzwertes, wie immer wieder behauptet wird. Denn festgelegt wird lediglich, dass bei geringen Grenzwertüberschreitungen Fahrverbote unverhältnismäßig sind, weil die Grenzwerte auch mit anderen Maßnahmen erreichbar sind. So stehen den betroffenen Kommunen 1,5 Milliarden Euro im Rahmen des Sofortprogramms 'Saubere Luft 2017-2020' zur Verfügung, um mit Investitionen beispielsweise in Verkehrsinfrastruktur oder den ÖPNV die Grenzwerte zu erreichen.

Mit der heutigen Entscheidung des Umweltausschusses ist der Weg frei, das Gesetz noch in dieser Woche im Plenum des Deutschen Bundestages und im Bundesrat zu beschließen."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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