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Justizministerium erwägt Recht auf Familienauszeit in Vorständen

Archivmeldung vom 10.08.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.08.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Familie: Nicht immer ist alles so wie es nach außen hin aussieht... (Symbolbild)
Familie: Nicht immer ist alles so wie es nach außen hin aussieht... (Symbolbild)

Bild: pixelio.de, pixplosion

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) erwägt, per Gesetz Vorständen börsennotierter Unternehmen eine Familienauszeit zu ermöglichen. Hintergrund ist eine entsprechende Forderung der Initiative Stayonboard: "Ob hinsichtlich der von der Initiative genannten Kritikpunkte ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, wird gegenwärtig im Bundesjustizministerium geprüft", sagte eine Sprecherin des Ministeriums dem "Handelsblatt".

Bei den Vorschlägen von Stayonboard handele es sich um einen "interessanten gesellschaftspolitischen Denkanstoß". Insbesondere solle ein von der Initiative angekündigter Regelungsvorschlag "in die Überlegungen mit einbezogen werden". Laut der Ministeriumssprecherin soll dabei auch geprüft werden, "wie schon heute ein Haftungsrisiko beispielsweise bei Krankheitsfällen von Vorstandsmitgliedern oder für Frauen, die während ihrer Tätigkeit im Vorstand eine Babypause einlegen, vermieden werden kann"

Die Initiative, die auch vom ehemaligen Daimler-Vorstandschef Dieter Zetsche und dem Präsidenten des Start-up-Verbands, Christian Miele, unterstützt wird, bemängelt, dass aktuell Mutterschutz, Elternzeit, länger dauernde Krankheiten oder auch die Pflege von Angehörigen Vorstände zwingt, ihr Mandat aufzugeben. Das Problem betrifft damit nicht nur Frauen. Grund sind die Vorschriften des Aktienrechts, die kein vorübergehendes Aussetzen der Vorstandstätigkeit während der Amtszeit vorsehen, weil Vorstände von Aktiengesellschaften arbeitsrechtlich nicht als Arbeitnehmer gelten. Sie sind nicht weisungsgebunden und haben damit auch keinen Anspruch auf Mutterschutz oder Elternzeit.

Die CDU dringt auf eine rasche Änderung des Aktienrechts. Es sei ein "Anachronismus", dass es Vorständen in Aktiengesellschaften gesetzlich verwehrt sei, in Mutterschutz oder Elternzeit zu gehen. "Diese gesetzlichen Rahmenbedingungen für weibliche Vorstände sind antiquiert, familienfeindlich und verhindern, dass es mehr Frauen in den Führungsetagen von Unternehmen gibt", sagte der CDU-Rechtspolitiker Jan-Marco Luczak dem "Handelsblatt". Die rechtlichen Missstände in Bezug auf eine Babypause für Vorstände müssten beseitigt werden. Das sei allemal besser als "abstrakte Diskussionen über umstrittene Quoten" zu führen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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