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BAMF hat keinen Leitfaden für Befragung von Flüchtlingen

Archivmeldung vom 25.05.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.05.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Metropolico.org, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: Metropolico.org, on Flickr CC BY-SA 2.0

Im Skandal um unrechtmäßig ausgestellte Asylgenehmigungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) werden weitere organisatorische Mängel in der Behörde öffentlich. Wie das Nachrichtenmagazin Focus meldet, gibt es keine auf die jeweiligen Herkunftsländer der Asylbewerber zugeschnittenen standardisierten Fragenkataloge in der Behörde.

Jeder Mitarbeiter könne Antragsteller fragen, was und wie er wolle. Außerdem gebe es auch keine konkreten Regelungen, ab wann der Verfassungsschutz über einen potentiell gefährlichen Flüchtling informiert werden müsse. Ein systematisches Controlling sei in der Behörde so unmöglich. Focus beruft sich dabei auf Behörden- und Berliner Sicherheitskreise.

Hintergrund der Probleme sei ein interner Richtungsstreit zwischen Vertretern einer sehr liberalen Flüchtlingspolitik und Hardlinern innerhalb des BAMF, hieß es. Auf Focus-Anfrage bestätigte eine BAMF-Sprecherin, dass es für die einzelnen Herkunftsländer keine festen Fragenkataloge gebe. Fragen zu den spezifischen Herkunftsländern würden auf der Grundlage von sogenannten Leitsätzen für das jeweilige Land gestellt werden. Diese Leitsätze seien aber Verschlusssache.

Weiterhin erklärte die Sprecherin, dass "Erkenntnisse aus den Verfahren im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen während des gesamten Prozesses immer wieder mit den Sicherheitsbehörden abgeglichen" würden und es eine Dienstanweisung dazu gebe.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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