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Seehofer wollte Staatsbürgerschaftsentzug bei Kindern erleichtern

Archivmeldung vom 02.03.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.03.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM) / pixelio.de
Bild: Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM) / pixelio.de

Im Rahmen der Gesetzesreform, die es erlauben würde, IS-Kämpfern mit Doppelpass die deutsche Staatsangehörigkeit zu entziehen, plante Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), mehrere Bedingungen für den Erwerb der Staatsangehörigkeit zu verschärfen und gleichzeitig die Möglichkeiten ihres Entzugs auszuweiten.

Das geht aus dem Entwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes aus dem Innenministerium hervor, über den die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" in ihren Samstagausgaben berichten. So plante Seehofer eine Verschärfung der Regelungen für Kinder unter fünf Jahren, deren Eltern die deutsche Staatsbürgerschaft rechtswidrig, also etwa durch arglistige Täuschung, für sich und ihre Familien erlangt haben. Bislang haben Behörden in solchen Fällen einen Ermessensspielraum, ob sie den Kindern betroffener Elternteile die Staatsbürgerschaft entziehen oder nicht. Seehofer wollte das ändern. Auch wollte das Innenministerium eine Ausnahme einschränken, die es Einwanderern nach Genfer Flüchtlingskonvention erlaubt, beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ihren bisherigen Pass zu behalten.

Die Sonderregelung erspart es Flüchtlingen bislang, noch einmal Kontakt zu den Behörden ihres Herkunftsstaates aufzunehmen, aus dem sie geflohen sind. Flüchtlingshelfer warnen in solchen Fällen vor erheblichen Belastungen. "Nicht in jedem Fall ist bei Asylberechtigten und gleichgestellten Schutzbedürftigen die Stellung eines Entlassungsantrags bei der Auslandsvertretung ihres Herkunftsstaates von vornherein unzumutbar", heißt es in dem Seehofer-Entwurf. Auch sei in Betracht zu ziehen, Vertrauenspersonen oder Rechtsanwälte mit der Vorsprache in der Auslandsvertretung zu beauftragen. Beide Verschärfungen wollte Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) nach RND-Informationen aus Regierungskreisen nicht mittragen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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