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Niedersachsens-Polizei soll Gefährdern Fußfesseln anlegen dürfen

Archivmeldung vom 03.02.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.02.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Fußfessel
Fußfessel

Bild: Bundesregierung Internetseite

Das Land Niedersachsen plant eine massive Ausweitung der Präventionsbefugnisse seiner Polizei. Das geht aus einem Entwurf für ein Polizeigesetz hervor, über den der "Spiegel" berichtet.

Zur Abwehr von Terrorgefahren sollen als gefährlich eingestufte Islamisten vorübergehend mithilfe elektronischer Fußfesseln überwacht werden können. Wenn "bestimmte Tatsachen" oder "individuelles Verhalten" die Annahme recht fertigen, dass ein Islamist terroristische Straftaten begehen werde, sollen auf diese Weise Anschläge erschwert werden. Außerdem soll es laut dem Papier vom 19. Januar möglich sein, Terrorverdächtige vorübergehend in polizeilichen Gewahrsam zu nehmen oder Hausarrest gegen sie zu verhängen. Hinzu kommen Kontaktverbote und Meldeauflagen. Verdächtigen, die das Land nicht verlassen dürfen, soll es untersagt werden können, Bahnhöfe und Flughäfen zu betreten und sich einer Grenze bis auf 30 Kilometer zu nähern. Die Entscheidung über die Einschränkungen der Freiheitsrechte wird dem Entwurf zufolge künftig bei der Polizeiführung liegen, die diese an Dienststellenleiter und andere Beamte delegieren kann.

Der Vorstoß von Innenminister Boris Pistorius (SPD) wurde nach der Landtagswahl in Niedersachsen mit der CDU verabredet – die oppositionellen Grünen kritisierten dies als "Rollback". Das neue Gesetz würde Niedersachsen zusammen mit Bayern zu Vorreitern bei der Verschärfung des Polizeirechts machen. Es soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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